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   VGH Hessen, 23.01.1996 - 5 UE 590/95   

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VGH Hessen, 23.01.1996 - 5 UE 590/95 (https://dejure.org/1996,7312)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.1996 - 5 UE 590/95 (https://dejure.org/1996,7312)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 (https://dejure.org/1996,7312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG
    Baugenehmigungsgebühr: erhebliche Unterschreitung der tatsächlichen von den durchschnittlichen Rohbaukosten - Billigkeitsentscheidung über Gebührenermäßigung; Gebührengerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 438
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1996 - 5 UE 590/95
    Das Abstellen auf die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten dient dabei - neben Gesichtspunkten der Praktikabilität - insbesondere auch der Gebührengerechtigkeit, indem Besonderheiten des einzelnen Bauvorhabens, die zwar die Rohbaukosten beeinflussen, nicht aber den Nutzen für den Antragsteller oder den Genehmigungsaufwand der Behörde - wie etwa besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen oder ähnliches - keine Berücksichtigung finden (vgl. Urteile des Senats vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, Seite 13 des amtlichen Abdrucks, ESVGH 40, 254 = HSGZ 91, 404 = NVwZ-RR 1991, 208 = ZKF 1990, 279,und vom 1. Juni 1995 - 5 UE 1089/94 -, Seite 8 f. des amtlichen Abdrucks).

    Maßgebend ist für die Bemessung der Bauaufsichtsgebühren - wie das Verwaltungsgericht zutreffend mit Bezug auf das Urteil des Senats vom 4. April 1990 (a.a.O.) ausgeführt hat - gemäß § 8 Abs. 1 HVwKostG a.F. der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung.

  • VGH Hessen, 30.09.1986 - 5 TH 855/86

    Baugenehmigungsgebühren: Abweichung der tatsächlichen von den durchschnittlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1996 - 5 UE 590/95
    Das Verwaltungsgericht hat - entsprechend der Ansicht des Klägers - wegen erheblicher Abweichung der tatsächlichen von den durchschnittlichen Rohbaukosten die tatsächlichen Rohbaukosten zugrundegelegt und sich dafür auf den Beschluß des Senats vom 30. September 1986 - 5 TH 855/86 - (GemHH 1987, 210 = HSGZ 1987, 9 = HessVGRspr. 1987, 31) bezogen, in dem der Senat bei einer wesentlichen Abweichung die tatsächlichen Rohbaukosten zugrundegelegt und eine solche "wesentliche" Abweichung zumindest für den Fall angenommen hatte, daß die tatsächlichen Rohbaukosten nur ca. ein Sechstel der durchschnittlichen Rohbaukosten betragen.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 30. September 1986 - 5 TH 855/86 - (a.a.O.) ausgeführt hat, in dem Fall, in dem die tatsächlichen die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten w e s e n t l i c h  unterschritten, müßten die tatsächlichen Rohbaukosten bei der Berechnung der Gebühren zugrundegelegt werden, wird an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festgehalten.

  • VG Wiesbaden, 01.04.2016 - 1 K 489/14

    Baugenehmigungsgebühr; erhebliche Unterschreitung der tatsächlichen von den

    Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom 23.01.1996 (5 UE 590/95) müssten die tatsächlichen Kosten nicht automatisch als Grundlage der Neuberechnung dienen, sondern die Festsetzungsbehörde habe über den Umfang der Ermäßigung zu entscheiden und müsse dabei darauf achten, dass der Grad der Abweichung und der Grad der Ermäßigung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

    Der Beklagte könne sich auch nicht auf die Rechtsprechung des VGH Kassel, Urt.v. 23.01.1996 (5 UE 590/95) berufen.

    Vielmehr ist für diesen Fall ein Ausgleich über die nach § 17 HVwKostG zu treffende Billigkeitsentscheidung angezeigt und auch ausreichend (HessVGH, Urteil vom 23.01.1996 - 5 UE 590/95 -, juris; Beschluss vom 01.08.1996 - 5 TG 127/96 -, juris, Rdnr. 7).

  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03

    Vermessungsgebühr nach Pauschale für Rohbaukosten

    Das Abstellen auf die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten dient dabei - neben Gesichtspunkten der Praktikabilität - insbesondere auch der Gebührengerechtigkeit, indem Besonderheiten des einzelnen Bauvorhabens, die zwar die Rohbaukosten, nicht aber den Nutzen für den Antragsteller oder den Genehmigungsaufwand der Behörde beeinflussen - wie etwa besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen oder ähnliches -, keine Berücksichtigung finden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Januar 2001 - 5 TZ 3748/00 - und Urteile vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254 = HSGZ 91, 404 = NVwZ-RR 1991, 208, vom 1. Juni 1995 - 5 UE 1089/94 -, und vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 -, NVwZ-RR 1997, 438 = ZKF 1996, 206; zur Zulässigkeit pauschalierender Rohbaukosten vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, KStZ 2001, 97 und im Anschluss BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, KStZ 2001, 34; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 B 380/01 -).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Januar 1996, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.1997 - 7 K 255/95

    Festsetzung einer Baugenehmigungsgebühr; Gebührenbemessung für eine

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  • BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96

    Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine

    Ob die darin angedeutete gänzliche Vernachlässigung des Gebots der (relativen) "Binnengerechtigkeit" - solange nur die jeweilige Gebühr (absolut) in keinem gröblichen Ungleichgewicht zur Leistung der Verwaltung steht - mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar wäre (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 2 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - ZKF 1996, 180; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 - ESVGH 40, 254 ) oder doch im Einzelfall die Gebührenermäßigung im Wege der Billigkeitsentscheidung geböte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 - ZKF 1996, 206 f.), mag dahinstehen.
  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 1 KO 758/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Baugebühren auf der Grundlage pauschalierter

    1999, 164 f.; grundsätzlich auch HessVGH, Urteil vom 23.1.1996 - 5 UE 590/95 - und VGH BW, Urteil vom 20.12.1994 - 8 S 1134/94 -, NVwZ-RR 1995, 605 - für eine Gebührenberechnung aufgrund der sich nach ortsüblichen Löhnen und Preisen ergebenden Baukosten).
  • VGH Hessen, 01.08.1996 - 5 TG 127/96

    Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach den Rohbaukosten - Umfang der

    Seine neuere - durch Urteil vom 23. Januar 1996 (5 UE 590/95) eingeleitete - Rechtsprechung geht dahin, daß die nach § 4 Abs. 3 HVwKostG zu treffende Billigkeitsentscheidung bei erheblicher Unterschreitung der landesdurchschnittlichen Rohbaukosten nicht darin bestehen kann, einfach die im Einzelfall tatsächlich entstehenden Rohbaukosten zugrundezulegen.
  • VG Minden, 05.08.2004 - 9 K 3230/02
    Die angesprochene Rohbausumme stellt nämlich bloß einen Ersatzmaßstab zur Bemessung des Wertes des von der Amtshandlung betroffenen Gegenstandes im Sinne des § 4 Var. 2 GebG NRW dar - vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00, DÖV 2000, 821 (822); OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 9 A 201/02, S. 8; OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - 9 A 2003/01, Juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96, OVGE 46, 235 (241); VGH Kassel, Urteil vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95, NVwZ-RR 1997, 438 (439); OVG Greifswald, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 186/02, NVwZ-RR 2004, 165 (166) -.
  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2003 - 8 G 545/03

    Statistische Rohbaukosten als maßgeblicher Anhaltspunkt für die Bewertung der

    Die Erwägung, erst ab einem Abweichungsgrad von 50% eine Ermäßigung vorzunehmen, ist nämlich nicht zu beanstanden (HessVGH, Urteil vom 23.01.1996, 5 UE 590/95).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.1997 - 7 K 843/95

    Festsetzung von Baugenehmigungsgebühren; Bestimmung des Gebührenmaßstabes;

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